C2 · 58 Wörter
Erben und Vererben
Testament, Nachlass, Pflichtteil und das Verfahren danach.
Das französische Erbrecht kennt eine Grenze, die das französische nicht kennt, und fast jedes Wort dieser Liste hängt daran: la réserve héréditaire. Ein Teil des Vermögens gehört den Kindern von Gesetzes wegen, und nur über den Rest darf der Erblasser verfügen. Wer déshériter übersetzt, sollte deshalb wissen, dass das Wort im Gespräch vorkommt und in der Urkunde selten: gegen die part réservataire hilft kein Testament. Und zwei Wörter, die im Deutschen beide „Erbe" heißen, sind hier streng getrennt. L’héritier ist die Person, die von Gesetzes wegen antritt; le gratifié ist, wem der Erblasser etwas zugedacht hat. Der eine haftet für die Schulden, der andere bekommt einen Gegenstand — le legs particulier — und sonst nichts. Wer die beiden vertauscht, verschiebt die Haftung.
Die Wörter
Verb (1)
Adjektiv (1)
Wendung (2)
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