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C2  ·  58 Wörter

Erben und Vererben

Testament, Nachlass, Pflichtteil und das Verfahren danach.

Das französische Erbrecht kennt eine Grenze, die das französische nicht kennt, und fast jedes Wort dieser Liste hängt daran: la réserve héréditaire. Ein Teil des Vermögens gehört den Kindern von Gesetzes wegen, und nur über den Rest darf der Erblasser verfügen. Wer déshériter übersetzt, sollte deshalb wissen, dass das Wort im Gespräch vorkommt und in der Urkunde selten: gegen die part réservataire hilft kein Testament. Und zwei Wörter, die im Deutschen beide „Erbe" heißen, sind hier streng getrennt. L’héritier ist die Person, die von Gesetzes wegen antritt; le gratifié ist, wem der Erblasser etwas zugedacht hat. Der eine haftet für die Schulden, der andere bekommt einen Gegenstand — le legs particulier — und sonst nichts. Wer die beiden vertauscht, verschiebt die Haftung.

Die Wörter

Verb (1)

déshériterenterbenVerbC2
Le père ne peut pas déshériter entièrement ses enfants.Der Vater kann seine Kinder nicht vollständig enterben.

Adjektiv (1)

intestatohne TestamentAdjektivC2
Il est mort intestat, et la loi désigne les héritiers.Er ist ohne Testament gestorben, und das Gesetz bestimmt die Erben.

Wendung (2)

par souchenach StämmenWendungC2
Le partage se fait par souche et non par tête.Die Teilung erfolgt nach Stämmen und nicht nach Köpfen.
renoncer à la successionausschlagenWendungC2
L’héritier peut renoncer à la succession devant le tribunal.Der Erbe kann die Erbschaft vor Gericht ausschlagen.

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